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ENERGIE­AUSWEISE |

Sanierungs­fahrpläne

Als Architektin bin ich bauantragsberechtigt sowie berechtigt zur Ausstellung von Energieausweisen (dena*) und Sanierungsfahrplänen nach den Richtlinien des BAFA*. Des Weiteren kann ich für Sie Fördermittel bei der KfW-Bank, Stadt Münster und BAFA beantragen.

 

Deutsche Energieagentur

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Planen und Modernisieren

Planen Modernisieren Planungsbüro Krajewski Energieberatung

Wollen Sie Ihr Gebäude umplanen oder sanieren, vereinbare ich zuerst einen Vor Ort Termin um gemeinsam zu besprechen, ob eine ganzheitliche Planung/Baubegleitung inkl. Entwurfsplanung gewünscht ist. Dabei kann es um die Neuorganisation des Grundrisses und der Nutzung der Räume gehen, ebenso wie um eine kluge Erweiterung der Wohnfläche.

Dabei halte ich sowohl die Architektur und die Genehmigungsfähigkeit Ihrer Wünsche im Blick als auch die sinnvollen technischen und  konstruktiven Komponenten. Nach der Bestandsaufnahme und dem Entwurf nach Ihren Vorgaben folgt eine erste grobe Kostenschätzung. In den meisten Sanierungsvorhaben lässt sich eine realistische Kostenschätzung aber erst nach der Angebotsabgabe der Fachfirmen machen.

 

Meine Erfahrung erstreckt sich dabei auf alle Leistungsphasen der HOAI von der Entwurfsplanung über die Genehmigungsplanung (Kommunikation mit Behörden, Statiker, Handwerker und anderen fachlich an der Planung Beteiligten) bis hin zur Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen an die einzelnen Gewerke als auch die Baubegleitung auf der Baustelle bis zur Fertigstellung.

  

Über das Netzwerk AltbauPartner Handwerk Münster unterhalte ich gute Kontakte zu den Fachfirmen des Baugewerbes.

Fördermittel­begleitung

KfW, Stadt Münster und weitere

Eine energetische Sanierung (Bauteile und Heizung) wird vom Bund, Land und von der Kommune bezuschusst, wenn die Qualität der Verbesserung über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht.

Die Einbeziehung eines Architekten und Energieberaters machen bei zunehmender Komplexität der baulichen Anforderungen mehr Sinn denn je.

 

Die Kosten für Antragstellung und Baubegleitung im Eigenanteil liegen zwischen 800 und 2.800 €, je nachdem ob eine Einzelmaßnahme oder ein Effizienzhaus umgesetzt werden soll. Bei Dachausbauten mit Bauantrag gilt die HOAI.

 

Als Energieberaterin bin ich berechtigt zur Ausstellung von Energieausweisen (dena*) und individuellen Sanierungsfahrplänen (ISFP) nach den Richtlinien des BAFA*. Des Weiteren kann ich für Sie Fördermittel bei der KfW-Bank, Stadt Münster und beim BAFA beantragen.

Sanierungsfahrpläne

Energiegutachten Planungsbüro Krajewski Energieberatung
Raumklima Hygrometer Planungsbüro Krajewski Energieberatung

In einem Sanierungsfahrplan wird der momentane energetische Zustand des Gebäudes aufgenommen Es werden verschiedene Vorschläge zur energetischen Sanierung gemacht.

Die Varianten beziehen sich nur auf Ihr konkretes Objekt, berücksichtigen Ihre Vorschläge und Ideen und berechnen die verschiedenen Einsparpotentiale. Diese werden unter  den Aspekten der Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit der Sanierungsmaßnahme gegenübergestellt und sind teilweise Voraussetzung für eine Förderung.

Detaillierte Informationen zur baukonstruktiv richtigen Ausführung, Baukosten, Förderung und Amortisationszeiten erleichtern die Entscheidung für die richtige Maßnahme.

 

Möchten Sie einen Energieausweis oder ein Sanierungsfahrplan nach den Richtlinien der dena erstellen lassen, so werde ich in der Regel einen Termin vereinbaren, um das Objekt zu besichtigen. Des Weiteren bespreche ich mit Ihnen, welche Vorstellungen Sie haben und welche Leistungen ich anbieten kann.

 

Der Energieausweis

Energieausweis Wohngebäude Planungsbüro Krajewski Energieberatung

Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung eines Gebäudes den Energieausweis vorzulegen.

 

Aus dem Energieausweis kann die sogenannte Energiekennzahl des Gebäudes abgelesen werden und ermöglicht somit für jedermann eine bessere Vergleichbarkeit der Objekte untereinander. Abhängig von Baujahr und Anzahl der Wohneinheiten wird entweder der Verbrauchsausweis oder der Bedarfsausweis ausgestellt. Für den Verbrauchsausweis reichen die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre, das Alter der Heizung und die m² Nutzfläche (AN). 

Beim Bedarfsausweis nimmt der Energieberater die Daten des Hauses (Dach, Fenster, Fassade Kellerdecke/Bodenplatte und Heizung) vor Ort auf und errechnet die Energiekennzahl.



Referenzprojekte

Überzeugen Sie sich von meiner Arbeit. 

Bei Fragen melden Sie sich gerne bei mir. Ich stehe Ihnen in Sachen Energieberatung sowie Architektur mit Rat und Tat zur Seite!

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